Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Nationale Krisenzentrum bemüht sich, diese Website in Übereinstimmung mit den folgenden Rechtsvorschriften zugänglich zu machen: das Gesetz vom 19. Juli 2018 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit findet Anwendung auf die Website: www.nuklearrisiko.be.
Konformitätsstatus
Diese Website entspricht aufgrund der unten aufgeführten Verstöße teilweise den Anforderungen, wie unten beschrieben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Es wurde ein externes Zugänglichkeitsaudit durchgeführt. Diese Prüfung war eine vereinfachte Analyse. Sie können den Bericht hier lesen: https://scan.accessibility.belgium.be/fr/report/2023/risquenucleaire.be/fr_4
Nicht-zugänglicher Inhalt
- Auf einigen Seiten der Website erscheinen Links, die einen zu geringen Kontrast aufweisen (WCAG 1.4.3)
- Auf der Kontaktseite werden zwei Elemente mit der gleichen ID gekennzeichnet (WCAG 4.1.1)
Vorgeschlagene Alternativen
Für diese Fehler gibt es keine Alternativen.
Kontaktdaten
Wenn Sie Fragen oder Gedanken zur Zugänglichkeit unserer Website/Anwendung haben, können Sie uns über das Kontaktformular oder comm@nccn.fgov.be kontaktieren.
Sind Sie mit der erhaltenen Antwort nicht zufrieden? Wenn der oben genannte Dienst nicht reagiert, können Sie sich an die folgende Kontrollstelle wenden:
Der föderale Ombudsmann: contact@federalombudsman.be
Plan zur Verbesserung
Die Probleme werden an den Entwickler weitergegeben. Im Laufe des Jahres 2025 werden diese Anpassungen dann umgesetzt.
Abfassung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16/12/2022 vorbereitet.
Die letzte Überprüfung der Erklärung fand am 4/03/205 statt.